Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für Angebot, Lieferung, Leistung und Rechnungslegung von Marc Richter (MIETFEUERWEHR.de)- Kötitzer Straße 9B – (im Folgenden auch: Vermieter) gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Absenden des Kontakt- oder Anfrageformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Es können auch telefonische Anfragen erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Alle Absprachen haben nur eine schriftliche Gültigkeit, mündliche Absprachen sind gegenstandslos. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Haftung und Pflichten des Mieters:
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Feuerwehrmodule (Anhänger, Schläuche, Pumpen, Strahlrohre etc.). Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können, sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Alle Mietobjekte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden.
Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel in einem sicheren Bereich aufbewahren. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.
- Haftung des Vermieters
Steht die gemietete Feuerwehrtechnik zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag (oder Buchungsbestätigung) zu kündigen. Im Falle dieser Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall der Feuerwehrtechnik und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung – auch für grobe Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.
- Übergabe
Unsere Mietgegenstände sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, ordnungsgemäßem und sauberem Zustand. Der Mieter hat sich bei Übergabe von den Mietgegenständen davon zu vergewissern das alles in einem betriebstüchtigen Zustand ist. Beide Parteien gehen zusammen die Liste mit sämtlichen Mietgegenständen durch. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. Die Mietgegenstände sind grundsätzlich gereinigt und ordnungsgemäß zur vereinbarten Zeit zurückzugeben, bzw. werden abgeholt. Andernfalls wird die Reinigung/Instandsetzung in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet für alle Schäden/Beschädigungen der Mietgegenstände, die durch Fahrlässigkeit, Vorsätzlichkeit und nicht bestimmungsgemäßer Benutzung auftreten, es sei denn, die Schäden/Beschädigung beruhen auf normalem Verschleiß. Der Mieter trägt bei unsachgemäßer Benutzung die kompletten Kosten für Reparatur oder Neuerwerb.
- Mietdauer
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgehalten. Es können nur Tagesmieten (8 Stunden) gebucht werden. Eine Tagesmiete muss in der Zeit zwischen 8:00 und 20:00 Uhr an einem Kalendertag liegen.
- Wetterrisiko
Sollte es am Mietdatum regnen, könnten Sie die Buchung bis zu zwei Stunden vor vereinbarten Abhol- bzw. Liefertermin stornieren. Dieser Service kann extra für € 20,- Aufpreis mitgebucht werden.
- Stornierungsstaffelung:
Die Reservierung für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 %
- vierzehn bis sieben Tage vor Mietbeginn 50 %
- weniger als sieben Tage vor Mietbeginn 80 %
- Zahlung und Kaution
Bezahlt werden kann in Bar bei Anlieferung (am Ausleihtag) oder per Überweisung spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Miettermin (Geldeingang muss vor dem Ausleihtag sein). Die vereinbarte Kaution wird in Bar hinterlegt.
- Eigentumsvorbehalt
Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum
- Allgemeine Bestimmungen
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters.
Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge die genannte Adresse des Mieters ohne Probleme anfahren und direkt nach Ausleihende auch wieder verlassen können.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte (bzw. mehrere) dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt werden. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Dresden.
Radebeul 15.06.2020
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